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KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07 - 1 Ws 286/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen hinreichenden bzw. erheblichen Tatverdachts als Voraussetzung für eine Kostentragungspflicht des Angeklagten bei Verfahrenseinstellung aufgrund eines Verfahrenshindernisses; Erforderlichkeit der Durchführung der Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife für ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.10.2007 - 53 Js 1517/02
- KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07 - 1 Ws 286/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der …
Auszug aus KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07
Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).Für die Abweichung von der Regel des § 467 Abs. 1 StPO bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 - OLG Köln NJW 1991, 506).
- KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang …
Auszug aus KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07
Die von dem Angeklagten nur auf Druck seines Gläubigers nachträglich vorgenommene Abrechnung des Mandats ließ die Strafbarkeit nicht entfallen und konnte sich nur bei der Strafzumessung auswirken (vgl. KG, Urteil vom 23. März 2007 - (4) 1 Ss 186/05 (94/05) -). - OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
Auszug aus KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07
Für die Abweichung von der Regel des § 467 Abs. 1 StPO bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 - OLG Köln NJW 1991, 506).